Ganz allgemein formuliert ist die Jahresabschlussprüfung die Prüfung der Finanzberichterstattung eines Unternehmens nach den jeweils geltenden Rechnungslegungsstandards.
Einzelabschlüsse werden immer nach den Vorschriften des HGB aufgestellt und dem entsprechend auch geprüft.
Für Konzernabschlüsse kommt neben dem Regelwerk des HGB auch das der IFRS (International Financial Reporting Standards) zum Tragen. In beiden Welten sind wir zu Hause.
Um einen angemessenen risikoorientierten Prüfungsansatz zu entwickeln setzen wir auf umfassende Kenntnisse der Geschäftsfelder und Geschäftsprozesse des zu prüfenden Unternehmens und dessen wirtschaftliches und rechtliches Umfeld.
Das Prüfungsteam verfügt über jahrelange Berufserfahrung in verschiedenen Branchen. Hohe Effizienz der Prüfung wird erreicht durch personelle Kontinuität im Prüfungsteam.
Unsere effiziente Qualitätssicherung wird durch die erfolgreiche Teilnahme am externen Peer-Review dokumentiert.
Und das Testat? Die Prüfung und die Erteilung des Bestätigungsvermerks richten sich nach berufsüblichen Grundsätzen. Das Prüfungsergebnis gibt daher nicht direkt Auskunft darüber, ob ein Unternehmen erfolgreich wirtschaftet. Es sagt lediglich, dass die Buchführung ordnungsgemäß geführt wird und der Jahresabschluss insgesamt ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragsage widerspiegelt. Eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit erfolgt nur im Rahmen der Frage, ob eine Unternehmensfortführung über den Bilanzstichtag hinaus wahrscheinlich ist.