Wirtschaftsprüfung
Die Wirtschaftsprüfung umfasst generell alle Prüfungen im wirtschaftlichen Bereich. Hier sind insbesondere zu nennen:
- gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Jahresabschlüsse sogenannter mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften,
- gesetzliche Sonderprüfungen wie z. B.
- die Gründungsprüfung (§ 33 ff AktG),
- Prüfung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 209 Abs. 3 AktG, § 57 f Abs. 2 GmbHG),
- Verschmelzungsprüfung (§ 9 UmwG),
- Aufspaltungs-/Abspaltungsprüfung (§ 125 UmwG) und andere.
- Prüfungen im Bereich des sogenannten Governance & Assurance, wie z. B.
- Nachhaltigkeitsprüfungen,
- Prüfungen nach KWK-G und EEG,
- Mittelverwendungsprüfungen für EU-Mittel und andere Fördermittel,
- Prüfungen des internen Kontrollsystems etc.
- sonstige regulatorische Prüfungsanlässe wie z. B.
- Bestätigung des Arbeitsergebnisses gem. § 12 WVO,
- Prüfung nach § 53 Haushaltgrundsatzgesetz,
- Prüfung nach § 16 MaBV,
- Prüfungen nach dem PersBefG.
Diesen gesetzlich oder regulatorisch bedingten Prüfungsanlässen stehen freiwillige Prüfungen gegenüber:
- freiwillige Jahresabschlussprüfung von kleinen Kapitalgesellschaften,
- die Prüfung von Pro-Forma- oder Zwischenabschlüssen,
- die Sanierungsprüfung,
- die Prüfung bei Unternehmenstransaktionen mit dem Schlagwort »Due Dilligence«
um nur einige zu nennen. Durch unsere unabhängige Prüfung, verbunden mit hochwertigen Prüfungsleistungen unterstützen wir unsere Mandanten dabei, verlässliche Informationen zur aktuellen Lage Ihres Unternehmens herauszugeben und stärken dabei das Vertrauen von Investoren, Geschäftspartnern und anderen Entscheidungsträgern.
Gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 316 HGB sowie betriebswirtschaftliche Prüfungen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beauftragt werden, werden aus organisatorischen und regulatorischen Gründen durch unser Mutterunternehmen, die TRC Treuarbeit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, durchgeführt.