Natürliche Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt steuerpflichtig. Sie haben in Deutschland ihr Welteinkommen zu erklären, soweit nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bestimmte Einkünfte dem deutschen Fiskus ganz (Freistellungsmethode) oder teilweise (Anrechnungsmethode) entzogen werden.
Natürliche Personen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, aber inländische Einkünfte haben, unterliegen mit diesen inländischen Einkünften der deutschen Einkommensteuer (beschränkte Steuerpflicht).
Vor dem Erstellen der privaten Einkommensteuererklärung wird in einem persönlichen Beratungsgespräch Ihr persönliches Umfeld ermittelt, um alle potentiellen Werbungskosten (z. B. Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung), aber auch Sonderausgaben (z. B. Krankheitskosten, Unterhalt) gegebenenfalls steuerlich geltend machen zu können.