Der Streit um die richtige Anwendung des Steuerrechts wird vor dem Hintergrund des unsystematischen und häufig auch handwerklich schlecht gemachten Gesetzesänderungen als auch der unklaren und von auslegungsbedürftigen und -fähigen Rechtsnormen immer härter ausgetragen. Aufgrund auslegbarer Gesetzestexte kommt es oft zu einer unterschiedlichen Bewertung von Lebenssachverhalten seitens des Steuerpflichtigen bzw. der Finanzbehörden. Aber auch bei der Ausübung des Ermessens, wird verstärkt im fiskalischen und nicht im Sinne des Streuerpflichtigen entschieden.
Zudem nimmt die Zahl der fehlerhaften Steuerbescheide stetig zu. Unterlässt es der Steuerpflichtige, gegen einen solchen fehlerbehafteten Bescheid innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch einzulegen, wird dieser Bescheid grundsätzlich rechtswirksam und unabänderlich.
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