Die Umsatzsteuer (USt) bzw. korrekter Mehrwertsteuer gehört zu den sogenannten indirekten Steuern, weil der Steuerschuldner (derjenige, der die Steuer an den Fiskus abführt) und derjenige, der mit dieser Steuer wirtschaftlich belastet ist, nicht identisch sind.
Der Umsatzsteuer unterliegen im Wesentlichen Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens im Inland gegen Entgelt ausführt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
Von der Besteuerung und damit auch von der Erklärungspflicht ausgenommen sind sogenannte Kleinunternehmer (19 UStG), die bestimmte Umsatzgrenzen (17.500 €/50.000 €) nicht überschreiten.