Um in der komplexen Materie des deutschen Steuerrechts den Überblick zu wahren, sind solide fachliche Kenntnisse erforderlich. Unsere kompetenten Mitarbeiter erstellen alle notwendigen Steuererklärungen für Gesellschaften, Einzelunternehmen, Freiberufler und Privatpersonen – von der Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung über die Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung bis hin zu Steuererklärungen besonderer Art, wie z.B. der Schenkung- oder Erbschaftsteuererklärung.
In einem ausführlichen Beratungsgespräch überprüfen wir gemeinsam Ihre Unterlagen und nehmen alle für die Steuererklärung erforderlichen Daten auf. Ihre fertige Steuererklärung erhalten Sie mit der Post oder per Mail. Sie müssen die Erklärungen lediglich freigeben und wir reichen dann die Erklärungen elektronisch beim Finanzamt ein.
Haben Sie uns eine Empfangsvollmacht erteilt (was wir dringend empfehlen), so erhalten wir die Steuerbescheide direkt vom Finanzamt und können somit sicherstellen, dass keine Rechtsbehelfsfristen versäumt werden.
Wir prüfen die Steuerbescheide und sollte ein Steuerbescheid zu beanstanden sein, vertreten wir Ihre Interessen vor dem zuständigen Finanzamt und ggf. auch vor den Finanzgerichten.