Die Kostenrechnung, auch »Kosten- und Leistungsrechnung« (KLR) oder »Kosten- und Erlösrechnung« (KER) genannt, ist Teil des internen Rechnungswesens. Sie ist weder handelsrechtlich noch steuerrechtlich vorgeschrieben, kann aber auch schon bei kleineren Betrieben hilfreich sein sowohl bei der Nachschau der angefallen Kosten und Erlöse (Nachkalkulation, laufendes Controlling) als auch bei deren operativen Planung.
Aber nur Sie kennen Ihr alle Facetten Ihres Geschäfts und deren Verknüpfungen im Leistungsprozess. Deswegen können wir Ihnen keine »fertige« Kostenrechnung liefern.
Die Mitarbeiter der TRC können Sie aber beim Entwickeln einer Ihren Anforderungen an Controlling und Risikomanagement angepassten unternehmensspezifische Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgermodells und bei deren Einführung unterstützen.