Der Jahresabschluss stellt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens am Ende eines Geschäftsjahres dar. Gemäß § 242 HGB besteht ein Jahresabschluss aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Kapitalgesellschaften müssen laut § 264 HGB zusätzlich einen Anhang aufstellen, der ergänzende Informationen zur Bilanz bzw. GuV enthält. Bei Überschreiten bestimmter Größenkriterien wird der Jahresabschluss um einen Lagebericht ergänzt.
Kleine Gewerbetreibende und freie Berufe sind nicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Sie stellen in der Regel eine Einnahmen-Überschussrechnung (auch »⁴⁄₃-Rechnung« genannt) auf.
Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Handwerkskammern), Stiftungen und Vereine und Kirchen stellen – sofern sie noch kameralistisch organisiert sind – eine Jahresrechnung auf. Eigenbetriebe der öffentlichen Hand müssen üblicherweise wie große Kapitalgesellschaften bilanzieren.
Der Jahresabschluss ist aber nicht nur Grundlage für Verteilung des Jahresergebnisses oder dessen Besteuerung. Banken nutzen vor dem Hintergrund von Basel III und § 18 KWG den Jahresabschluss als ein Kriterium zur Kreditvergabe. Andere Gläubiger oder Wirtschaftsauskunfteien wie Creditreform oder Bürgel leiten aus den Jahresabschlüssen ihre Ratings ab. Und immer öfter prüfen auch Kunden die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Lieferanten.
Dann sollte der Jahresabschluss nicht als ein »notwendiges Übel« betrachtet werden, sondern als ein Marketinginstrument, das nicht Fragen offen lässt, sondern klare Antworten liefert. In unseren, den reinen Jahresabschluss ergänzenden, Erläuterungsberichten finden Sie neben einer Zusammenfassung der rechtlichen Verhältnisse eine Aufgliederung aller Bilanz- und GuV-Positionen. Diese kann durch eine Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und/oder durch Kennzahlensysteme ergänzt werden. Für Sie eine zuverlässige Dokumentation aller relevanten Vorgänge im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Reden Sie mit uns.
Was erwarten Ihre Geschäftspartner? Reicht ein »ungeprüfter« Jahresabschluss? Oder wäre vielleicht einer mit »Plausibilitätsbeurteilungen« oder gar mit »umfassenden Beurteilungen« angebracht? Gemeinsam mit Ihnen steuern wir im Rahmen Ihrer Bilanzpolitik die optimalen Ertrags- und Vermögensziele an. Und wenn wir dabei noch die Steuerlast optimieren können, um so besser.
Auf Grundlage der vorhandenen Buchhaltung erhalten Sie von uns Jahresabschlüsse nach nationalen oder internationalen Standards (International Financial Reporting Standards, IFRS). Wir übernehmen auch die Offenlegung der notwendigen Abschlussunterlagen im elektronischen Bundesanzeiger (eBundesanzeiger). Wir erstellen auch die (ggf. abweichenden) Steuerbilanzen und übernehmen für Sie die elektronische Einreichung (eBilanz).