Insbesondere für mittelständische Unternehmen ist der Gang ins Ausland mit Fragestellungen verbunden, die über das Steuerrecht weit hinausgehen. Aber es sind die ersten die sich stellen!
Und da reden wir nicht von steuerlichen Optimierungen durch den Einsatz von Holding-, Lizenz- und Finanzierungsgesellschaften von weltweit operierenden Unternehmen in Steueroasen.
Wir reden vielleicht nur über den einen tollen Auftrag, den Sie aus der Schweiz bekommen haben, aber in Bulgarien montieren sollen und dabei Ihre Monteure möglicherweise Monate oder Jahre im Ausland verbringen werden.
Welches USt-Recht ist anzuwenden?
Welche Lohnsteuer fällt an? In welchem Land?
Welche Sozialabgaben sind an wen abzuführen?
Und in Ihren Preisen haben Sie die eventuell anfallenden nicht anrechenbaren Quellensteuern auch berücksichtigt?
Um Ihr Unternehmen in dieser Situation zu unterstützen, verfügt die TRC Treurat über ein Netzwerk von Spezialisten im internationalen Steuerrecht. Mit unserem Know-how können wir Ihnen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im Bereich des Außensteuergesetzes und der Doppelbesteuerungsabkommen kompetent zur Seite stehen – sei es für Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland (Outbound) oder auch für Investitionen in Deutschland durch ausländische Unternehmen (Inbound).